Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen ist undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Der im Gesetzentwurf für die Änderung des Telemediengesetz geplante Ansatz stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre da und öffnet Türe […]